Die Begründung des Landesbankgesetzes aus dem Jahre 2001 ist klar gesetzeswidrig und hätte vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof kein Bestand. Insbesondere weil mit öffentlichen Geldern keine derivativen Geschäfte getätigt werden dürfen. Auch kein Kauf einer Balkanbank sei vom Gesetz gedeckt - weil der Schwerpunkt der Bank nicht zum Wohl der bayr. Bürger ist.
"Man geht mit öffentlichen Geldern nicht in die Spielbank!"
Dienstag, 22. Juni 2010
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1 Kommentare:
Das Wohl der bayerischen Bürger hat doch die CSU noch nie interessiert. Jeder CSUler sucht doch den ganzen Tag nur seinen persönlichen Vorteil, egal welcher Schaden anderen dabei entsteht. Die BayernLB-Verwaltungsräte steckten sich 30 000 Euro/Jahr ein fürs Abnicken oder besser gesagt Schädigen in die Tasche und jetzt kann man sich noch damit beschäftigen, deren grenzenlose Systemdummheit nachzuweisen.
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