Die "besonderen Sorgfaltspflichten" der Organe der BayernLB, wie Prof. Schmidt es in seinem Gutachten betonte, sind Lutter zu wenig: "Man muss immer prüfen, wo der öffentliche Zweck für Bayern ist."
Bei Kreditvergaben (überwiegend) an ausländische Kunden ist davon nicht auszugehen.
Dienstag, 22. Juni 2010
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