Dienstag, 22. Juni 2010

Prof. Marcus Lutter live aus dem UA

Auf meine Frage, ob die BayernLB Schadenersatzklagen gegen frühere Organe (Stichwort "Beweislastumkehr nach Aktienrecht") anstrengen müsste, fährt der Vorsitzende Kreuzer (CSU) dazwischen. "Der Gutachter sei dazu nicht geladen."

1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Frage an Lutter ist mit einem eindeutigen "ja" zu beantworten. Eine Schadensersatzklage, die der Vertuscher Georg Fahrenschon gegen seine Parteifreunde einleiten müsste, stellt jedoch einen klaren Verstoss gegen die CSU-Fehlerverneinungs-Grundregeln "auf keinen Fall einen Fehler zugeben" und "jeder deckt jeden" dar. Das hat auch Thomas Kreuzer/CSU, wenn auch nur instinktiv, bemerkt und ist schützend eingesprungen. Bei der CSU gilt "Schädigen: ja, Einstehen dafür: nein".

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