Dienstag, 22. Juni 2010
Prof. Marcus Lutter live aus dem UA
Normalerweise werden Verträge geschlossen unter Vorbehalt einer erneuten Zustimmung des Verwaltungsrats, insbesondere bei einer so teuren Investition. Umlaufbeschlüsse in dieser Größenordnung sind äußerst ungewöhnlich.
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